Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Der Gast hat hier nur "halb" recht:
Deutschland spielte eine Vorreiterrolle, verabschiedete am 23.03.2000 ((BGBl 1 ab Seite 310)) ein Gesetz, wonach für alle nach dem 17.07.2003 erstmals zugelassene Motorräder über eine Warnblinkanlage verfügen müssen.Die EG-Kommission legte doch sofort Veto ein, und untersagte diesen nationalen Alleingang, und sabotierte damit das natürliche Sicherheitsbedürfnis aller Verkehrsteilnehmer.
(Aus dem Netz)
Vorhandensein: Vorgeschrieben, ab EZ 17.06.2003
Meine Maschiene ist nach dem obigen datum zugelassen und besitzt keine warnblinkanlage.

Noch nicht,aber manchmal hilfreich.Bei BMW Serie.
Danke, gut zu wissen ulrich.