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Hallo, lt.ADAC gilt dies:
Österreich
In Österreich müssen seit dem 1. Mai 2005 Warnwesten sowohl im Fahrzeug mitgeführt als auch im Bedarfsfall getragen werden:
Steigt der Lenker eines Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen der Autobahn oder Autostraße wegen eines Unfalls oder Panne aus dem Fahrzeug, muss eine Warnweste angelegt werden.
Auf Landstraßen gilt die Warnwestenpflicht, wenn ein Pannendreieck aufgestellt wird.
Einspurige Fahrzeuge (also z.B. Motorräder) sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.
Verstöße werden mit einer Geldbuße ab 14,-- € geahndet.