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Die ziehen die Teile nur so weit nach unten, damit es auch ganz sicher schön Scheiße aussieht.;;--))

wenn der kennzeichenhalter lang nach unten gezogen ist dient er rein rechtlich als schutzblech denn laut gesetz hat das schutzblech eigentlich in hoehe der radnabe abzuschliessen.das umgeht der hersteller damit . wenn du das ding abschraubst erlischt eigentlich deine betriebserlaubnis . manche rennleitung akzeptiert es manche sesselpupser ziehen sich dran hoch. spreche aus eigener erfahrung kostste mich 250 okken und drei punkte
silverbullet am 12. März 2010 07:06 Dies gilt für Fahrzeuge die nur nach StvZo abgenommen wurden. Bei den Fahrzeugen, die nach EG Recht geprüft wurden, sieht es freundlicher aus, da ist nur noch die Rede von einer ausreichenden Radabdeckung ohne Nennung von Maßen.
bobberfreak am 12. März 2010 10:52 und das bring mal der rennleitung bei

Vermutlich um als Ersatz für einen langen Kotflügel zu dienen oder wegen der unterschiedlichen Zulassungsbedingungen in den verschiedenen Ländern wo das Modell verkauft wird.
Hört sich plausibel an! Gruß

Wegen vieleicht 2 Euro Preisunterschied lohnt die ganze Fahrerei nicht, zudem hat nicht jeder Schildermacher die vorgeschriebenen retroreflektierenden für Kfz-Kennzeichen zur Hand und macht Dir irgendein Schild, was zwar von der Größe her ok ist, aber die Normen nicht erfüllt. So ging es einer Bekannten von mir, die sich bei einem 08/15 Schildermacher über den "günstigen" Kurs gefreut hatte...

Bei uns kostet die Reservierung eines Wunschkennzeichens mehr als das Kennzeichen selber. Als schlauer Sparfuchs hättest Du Dir diesen Blödsinn eigentlich schon sparen können.
VG
america am 10. März 2010 08:50 Hihi.Bei uns kostet die Reservierung garnichts.Ätschibätschi
Toterfisch am 10. März 2010 09:02 Wenn's umsonst ist, kann man das ja machen.
Das einzige, was ich umsonst bekam, war die Erfüllung meines Wunsches nach einer "kurzen" Kennung, damit ich mir kein Kuchenblech dranschrauben mußte.
america am 10. März 2010 10:51 naja besser als garnichts.

Zwar kenne ich nicht die genauen Verhältnisse in Dortmund, aber üblicherweise musst Du erst zur Zulassungsstelle, wo Du dann einen "Zettel" bekommst, mit dem Du zum Schilderladen gehst und davon sind ja meist mehrere in unmittelbarer Nähe der Behörde.
Er hat's ja schon reservieren lassen.Also kann er sofort zum Schildermacher und dann zum Stva.So hat man einen Weg gespart.
demosthenes am 9. März 2010 18:15 @Auried:
Hier bei uns muss man auch mit reserviertem Kennzeichen erst zum Schalter, weil manche Menschen offensichtlich seeehr rechtzeitig reserviert hatten und die Kombination dann nach vier Wochen wieder freigegeben worden war.
Ausserdem wird der ganze Papierkrieg in der Zeit erledigt, in der man das Schild anfertigen lässt, sodass man anschliessend sofort zu Kasse gehen kann und nicht mehr zu warten braucht.
Ja,aber leider nützt dann die Reservierung ja nichts.Was hat man dann davon??Dann muss man sich am Schalter ja wieder ein Kennzeichen raussuchen lassen.Die Reservierung gilt immer für einen bestimmten Zeitraum,der in der Online-Reservierung bekannt gegeben wird.
Beim Schildermacher.Dort vergleichen.Komme zwar nicht aus Dortmund,aber in der Regel findet man die immer in unmittelbarer Nähe zum Strassenverkehrsamt.Die PIN ist nur für's Stva.
Endurist am 9. März 2010 21:32 Prima Antwort! Durch örtlichen Preisvergleich kann er in einer halben Stunde rumlaufen locker bis zu 2 Euro sparen (was für ein Stundenlohn). ^^ Hier geht´s doch nur um Centkram und eine Anfrage in einem Forum dafür ist schon ganz banaler Quatsch!!! ;-)))
Du fährst ganz sicher für 1 cent/Liter Ersparnis zur 4 km entfernten Tankstelle!!Ganz sicher!!

Da hat triplewolf wohl die hilfreichste Antwort abgeliefert?!;-))Sieht bei einer Chopper am besten aus das seitl.Kennzeichen
Bild/er:

Bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung.
NEIGUNG:
Das hintere amtliche Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen; darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt; darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."
MAXIMALER ABSTAND ZUM BODEN
Bei unbeladenem Fahrzeug darf der Abstand zwischen der Oberkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen und dem Boden maximal 1,50 m betragen.
MINDESTABSTAND ZUM BODEN
Bei unbeladenem Fahrzeug muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen."
Da gibt es dann noch die Frage, wie weit nach links oder rechts darf ich ein Kennzeichen setzen.
In der oben genannten EG-Richtlinie ist davon die rede, dass das Kennzeichen zwischen der durch die linke und rechte Fahrzeugbegrenzung erzeugte Ebene angebracht sein muss. Diese Ebenen werden in der Regel durch den Lenker erzeugt. Die meisten seitlichen Kennzeichenhalter passen da rein (besonders interessant für Chopperfahrer). Nur auch dafür hat sich der deutsche TÜV eine Gegenregel ausgedacht. Sie spricht dann von 'gefährlich hervorstehenden Teilen'.
Also am besten im Vorfeld mit dem TÜV abklären damit es keine bösen Überraschungen gibt.
gut recherchiert!
Joh...so is dat!!!
;)