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Bei Louis zwischen 1330 und 1600 g, bei Klapphelmen auch mal über 1750 g.

Ich tippe mal auf 1200-1500 g je nach Grundmaterial. Aber wenn du es genauer wissen willst, bleibt dir googlen wohl nicht erspart.
Gruß
antbel
Die Idee klingt gut, muss man in der Praxis probieren.

Shoi, Arai und Schuberth sind sicherlich das beste was man bekommt!
Wenn mein Helm auf den (Fliesen)boden fällt, untersuch ich ihn natürlich nach Kratzer und Beschädigung. Bin aber der Meinung, das muss er aushalten, und verwende ihn weiter. Ist ja keine Porzellanvase. Das ist mir schon passiert, und ich weiss auch, dass die Hersteller was Anderes sagen.
Würde sagen, es kommt drauf an. Die Styroporschicht hat ca. 2 cm, wenn nur 2 mm eingedrückt werden, sehe ich kein Problem. Helmhersteller haben oft nur 1 Außenschale für verschiedene Größen. D.h. ein kleiner Helm hat mehr Styropor/Polsterung, ist so gesehen sicherer. Wenn du eine eher kleine Größe hast, wäre auch zu überlegen, das Styropor abzuschleifen. Dann hast immer noch genug "Fleisch" für die Sicherheit. Damit verdichtet man das Styropor nicht. Aber möglicherweise weiss der Helmhändler eh was er tut.
Guten Abend, die Frage kann man denk ich sehr wohl beantworten: Der Helm muß zum Schädel passen und die ECE-Norm erfüllen - der Rest(Preis,Marke,Farbe) ist völlig egal. Und genau dieser passende Helm ist der beste, egal welche Marke es dann ist. Helme probefahren und Zeit bei der Auswahl lassen - mehr braucht es eigentlich nicht.
Nein, bezahlbare Helme nach Mass zu kaufen ist nicht möglich. Viiiiiel zu teuer. Aber frag mal bei Schuberth nach. Die haben vielleicht eine Idee, wie eine Serienhelm bezahlbar umzubauen wäre.
Die Frage läst sich genausowenig beantworten, wie beispielsweise die Frage nach der besten Motorradmarke.

Durch einen Bundesratsbeschluss vom 21. Dezember 2005 trat mit sofortiger Wirkung die Verpflichtung zum Tragen eines geeigneten Schutzhelms für Fahrer und Mitfahrer von offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen in Kraft. Ausgeschlossen von dieser Verpflichtung sind Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 20 km/h. Somit sind durch die 40. Verordnung zur Änderung der StVO die Trike- und Quad-Fahrer den Roller- und Kraftradfahrern gleichgestellt.
(shortnews)