gutefrage.net
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Betriebserlaubnis - neue und gute Antworten

Betriebserlaubnis - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Ist ein anderes Kettenrad eintragungspflichtig ?

Endurist
beantwortet von Endurist am 27. September 2008 00:22
0x
Thumb_up

Hi Ducatimanie,

eintragen solltest du das schon, ist aber nicht das Problem, schau´ einfach in den Link: http://www.motorradfrage.net/frage/bekommt-man-eine-geaenderte-uebersetzung-eing...

Beste Grüsse aus BO, der T.J.

Kommentar von Ducatimanie am 27. September 2008 21:13

Hallo, in dem Link steht aber auch was von...das merkt der TÜV-Mensch nicht... Hat man da ein Problem wenn was passieren sollte ? Zählt wer die Zähne nach ?

Kommentar von 8107718093396da1d48b92de9824df17smallEndurist am 27. September 2008 22:42

Ich sehe das genauso locker wie du und fahre seit 150.000 Km ein grösseres Ritzel vorne, na und! ;-)))


Ist ein anderes Kettenrad eintragungspflichtig ?

anonym
beantwortet von andifr am 26. September 2008 19:28
0x
Thumb_up

wenn die abweichung von der von der orginalübersetzung mehr als 7% beträgt muß das eingetragen werden, was aber so gut wie unmöglich ist. es müßte ein neues geräusch und abgasgutachten erstellt werden....


Ist ein anderes Kettenrad eintragungspflichtig ?

anonym
beantwortet von Iceman am 26. September 2008 19:24
0x
Thumb_up

Eintragungspflichtig???

Wenn es lila statt silbern ist, nicht. Wenn es mehr oder weniger Zähne hat, ja. Natürlich.

Dadurch ändert sich die Übersetzung und damit vieles andere (Endgeschwindigkeit, Beschleunigung, Abgaswerte, ...)

Und genau deshalb bekommt man es normalerweise nicht eingetragen. Außer, es wäre eine ganz geringfügige Änderung. Und die gibt es nicht, weil es keine halben oder viertel Zähne gibt.

Gruß, Iceman



Die unter motorradfrage.net angebotenen Dienste und Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.