Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Hi Ducatimanie,
eintragen solltest du das schon, ist aber nicht das Problem, schau´ einfach in den Link: http://www.motorradfrage.net/frage/bekommt-man-eine-geaenderte-uebersetzung-eing...
Beste Grüsse aus BO, der T.J.
wenn die abweichung von der von der orginalübersetzung mehr als 7% beträgt muß das eingetragen werden, was aber so gut wie unmöglich ist. es müßte ein neues geräusch und abgasgutachten erstellt werden....
Eintragungspflichtig???
Wenn es lila statt silbern ist, nicht. Wenn es mehr oder weniger Zähne hat, ja. Natürlich.
Dadurch ändert sich die Übersetzung und damit vieles andere (Endgeschwindigkeit, Beschleunigung, Abgaswerte, ...)
Und genau deshalb bekommt man es normalerweise nicht eingetragen. Außer, es wäre eine ganz geringfügige Änderung. Und die gibt es nicht, weil es keine halben oder viertel Zähne gibt.
Gruß, Iceman
Hallo, in dem Link steht aber auch was von...das merkt der TÜV-Mensch nicht... Hat man da ein Problem wenn was passieren sollte ? Zählt wer die Zähne nach ?
Ich sehe das genauso locker wie du und fahre seit 150.000 Km ein grösseres Ritzel vorne, na und! ;-)))