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ABE - Neue Antworten

ABE - Neue Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Sind getönte Verkleidungsscheiben erlaubt?

Thug86
beantwortet von Thug86 am 24. Juli 2008 12:44
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Die meisten Zubehörscheiben haben ja auch ABE. Also ist es auch erlaubt. Habe auch nie was davon gehört, dass es irgendwelche Probleme gegeben haben sollte.


Sind getönte Verkleidungsscheiben erlaubt?

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 22. Juli 2008 16:00
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Solange die Scheibe nicht so hoch ist, dass Du in normaler Haltung nicht mehr darüber sehen kannst, dürfte das keine Probleme geben.


Ist ein Zubehör-Schalldämpfer ohne Kat erlaubt?

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 21. Juli 2008 13:47
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Wenn Dein Bike MIT Kat zugelassen ist, dann darfst Du in keinem Fall OHNE Kat losfahren, denn dann wäre die Zulassung erloschen und das mag die Rennleitung gar nicht.


Benötigen Teile mit e-Nummer noch ne ABE?

Dietmar Pooch
beantwortet von Dietmar Pooch am 9. Juli 2008 14:24
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Teile die eine E-Zeichen haben benötigen keine Extra ABE da das E-Zeichen eine Europaweite zulassung für dieses Teil ist. In welchen Land das Teil zugelassen wurde spielt da keine Rolle


Muss ein Scheinwerfer eine ABE haben?

ExtremFighter
beantwortet von ExtremFighter am 25. Juni 2008 16:36
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Alle Scheinwerfer müßen ein E Prüfzeichen haben, natürlich auch mit der richtigen kennziffer.Es kann zB. kein geprüfter Nebelscheinwerfer als Hauptscheinwerfer verwendet werden. Dies gilt auch für Blinker und Rücklichter. Kellermann Lenkerblinker blinken zB. auch nach hinten, sind aber dafür nicht zugelassen und es müßen Blinker hinten auch noch montiert werden.



Was passiert wenn man bei einer Kontrolle keine ABE mitführt?

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 25. Juni 2008 12:11
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Wenn die Teile eine ABE besitzen, aber keine e-Nummer, dann musst Du die ABE bei einer Kontrolle im Original vorweisen können.

Sonst ist das zumindest eine Ordnungswidrigkeit und Du musst dann später die Papiere bei einer Polizeiwache vorlegen, schlimmstenfalls könnte die Rennleitung Dir die Weiterfahrt verbieten und Dein Bike "sicherstellen".



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