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Die meisten Zubehörscheiben haben ja auch ABE. Also ist es auch erlaubt. Habe auch nie was davon gehört, dass es irgendwelche Probleme gegeben haben sollte.

Solange die Scheibe nicht so hoch ist, dass Du in normaler Haltung nicht mehr darüber sehen kannst, dürfte das keine Probleme geben.

Wenn Dein Bike MIT Kat zugelassen ist, dann darfst Du in keinem Fall OHNE Kat losfahren, denn dann wäre die Zulassung erloschen und das mag die Rennleitung gar nicht.
Teile die eine E-Zeichen haben benötigen keine Extra ABE da das E-Zeichen eine Europaweite zulassung für dieses Teil ist. In welchen Land das Teil zugelassen wurde spielt da keine Rolle

Alle Scheinwerfer müßen ein E Prüfzeichen haben, natürlich auch mit der richtigen kennziffer.Es kann zB. kein geprüfter Nebelscheinwerfer als Hauptscheinwerfer verwendet werden. Dies gilt auch für Blinker und Rücklichter. Kellermann Lenkerblinker blinken zB. auch nach hinten, sind aber dafür nicht zugelassen und es müßen Blinker hinten auch noch montiert werden.

Wenn die Teile eine ABE besitzen, aber keine e-Nummer, dann musst Du die ABE bei einer Kontrolle im Original vorweisen können.
Sonst ist das zumindest eine Ordnungswidrigkeit und Du musst dann später die Papiere bei einer Polizeiwache vorlegen, schlimmstenfalls könnte die Rennleitung Dir die Weiterfahrt verbieten und Dein Bike "sicherstellen".